Aufstellungsversammlung

Die Aufstellungsversammlung zur Wahl der Wahlliste ist die zentrale Veranstaltung auf dem Weg ins Kommunalparlament. Alle Aktivitäten vor der Aufstellungsversammlung dienen ihrer Vorbereitung, alle Aktivitäten danach ergeben sich aus dem Ergebnis dieser Versammlung. Deshalb sollte die Aufstellungsversammlung gut vorbereitet werden. Bei der Aufstellungsversammlung gilt das Zitat von Helmut Kohl: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt“ – und das sind die kompletten Protokolle der Aufstellungsversammlung, die den Vorschriften des § 9 Kommunalwahlgesetz BW entspricht, und alle dazugehörigen Unterlagen.

Dazu gibt es vom zuständigen Wahlleiter Formblätter, die ausgefüllt werden können. Diese Formblätter werden von dem privaten Kohlhammer-Verlag gestaltet, der darauf Urheberrecht erhebt und die Veröffentlichung untersagt – ich kann also leider keine Anleitung für das Ausfüllen der Formblätter veröffentlichen ohne eine Abmahnung des Kohlhammer-Verlages zu riskieren. Wer jetzt „Verschwörungstheoretiker“ ist, würde sagen, dass das so gewollt ist und „Herrschaftswissen“ der Parteien gewahrt werden soll. Es ist aber nicht notwendig, diese Formblätter zu verwenden, da sie nur eine Hilfe sein sollen. Wichtig ist, dass die Mindestanforderungen des § 9 Kommunalwahlgesetz erfüllt werden.

Diese Formblätter sind für alle Wahlen und Listenarten geeignet und haben deshalb unzählige Optionen – für die Option der Niederschrift der Aufstellungsversammlung einer nichtmitgliedschaftlichen Wählervereinigung habe ich deshalb zwei sehr einfache Vorlagen erstellt, eine Vorlage für eine Gemeinderatswahl, die andere für eine Kreistagswahl, die ich gerne zur kosten- und lizenzfrei zur Verfügung stelle.

Eine saubere Durchführung einer Aufstellungsversammlung ist kein unlösbares Problem auch für Menschen, die so etwas noch nie gemacht haben. Damit dies gelingt, gibt es hier einige Hinweise und Handreichungen.

Zeitpunkt

Den richtigen Zeitpunkt für die Aufstellungsversammlung zu finden, ist schwer. Es gibt sowohl für möglichts frühe als auch für möglichst späte Versammlungen Argumente. Am besten ist es, rückwärts zu rechnen.

Am 28. März 2024 um 18 Uhr ist der finale Termin, an dem alle Unterlagen komplett und ohne Fehler beim zuständigen Wahlleiter eingereicht sein müssen. Da es eigentlich immer kleine Fehler gibt, die behoben werden können und müssen, ist es dringend angeraten, diesen Termin nicht auszureizen, sondern wenn möglich 2 Wochen oder mind. 10 Tage vorher abzugeben. Das wäre dann der 14. März 2024.

Unterstützungsunterschriften

Vor der Abgabe müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften steht im § 8 Kommunalwahlgesetz: Benötigt werden für einen Wahlvorschlag, also für die gesamte Liste einer Gemeinderatswahl,

in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern: mind. 10 Unterstützungsunterschriften
in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern: mind. 20 Unterstützungsunterschriften
in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern: mind. 50 Unterstützungsunterschriften
in Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern: mind. 100 Unterstützungsunterschriften
in Gemeinden bis zu 200.000 Einwohnern: mind. 150 Unterstützungsunterschriften
in Gemeinden über 200.000 Einwohnern: mind. 250 Unterstützungsunterschriften

von Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Wohlgemerkt, für die gesamte Liste. Je mehr Mitglieder auf der Liste sind, desto weniger Aquise ist für jeden einzelnen notwendig.

Für den Wahlverschlag für einen Wahlkreis bei einer Kreistagswahl sind jeweils pauschal 50 Unterstützungsunterschriften notwendig, natürlich nur von Wahlberechtigtsen, die im jeweiligen Wahlkreis wohnen.

Auch wenn diese Anzahl nicht sehr hoch erscheint: Jede Unterstützungsunterschrift muss auf einem Formblatt einzeln aufgeführt werden. Bei Wahllisten für den Kreistag müssen diese Formblätter zusätzlich noch bei der Wohnortgemeinde beglaubigt werden – dies können das dann auch mehrere Gemeinden sein. Und da es immer wieder Fehler gibt – beispielsweise Wahlberechtigte, die zwei Listen unterstützt haben, deren Geburtsdatum falsch ist oder was auch immer – sollten mind 20% mehr Unterstützungsunterschriften eingereicht werden als die Mindestanzahl.

Das Sammeln von Unterstützungsunterschriften ist ein sehr gutes Element um Wahlkampf zu machen, da man den Menschen nicht nur Informationen „aufdrängen“ will, sondern sie zu einer Handlung auffordert. Diese Zeit möglichst lange zu nutzen, ist ein Argument für eine möglichst frühe Aufstellungsversammlung. Allerdings ist es dieses Jahr dann Februar, es ist Winter, es ist kalt, es ist Fasnacht und niemand denkt an Kommunalwahlen oder möchte draußen rumstehen. Schätzt also ab, wie lange Ihr benötigt, die Unterschriften zu sammeln.

Wenn wir für die Unterschriftensammlung etwa einen Monat Zeit veranschlagen, sind wir beim 15. Februar 2024. Das ist aber mitten in der Fasnachtszeit – da will niemand eine Aufstellungsversammlung machen.

Es empfiehlt sich also, die Aufstellungsversammlung im Januar 2024 durchzuführen, zwischen dem Ende der Weihnachtsferien und dem Beginn der Fasnachtszeit, zwischen den Neujahrsempfängen der Kommunen, wo man sich auch schon mal zwischen die schon gewählten „Würdenträger“ in der Kommune oder im Kreis mischen kann und mit dem einen oder anderen darüber reden.

Planung

Die Kandidatensuche

Für eine Gemeinderatsliste ist diese eigentlich nicht kompliziert. Erstelle einen Flyer mit den in den vorigen Kapiteln angesprochenen Fragen und Forderungen, ergänze diese mit einigen lokalen Punkten, schreibe einen regelmäßigen Treffpunkt drauf in einem Lokal Deiner Wahl und lassen diesen Flyer beim lokalen kleinen Drucker drucken (auch wenn das teurer ist als Flyeralarm & Co, denn der Drucker hat viele Kontakte und sieht natürlich, was er druckt). Komm mit ihm ins Gespräch.

Dann gehen in die lokalen Geschäfte und lege die Flyer aus. Geh zu der regionalen Tageszeitung und stellen Dein Vorhaben vor.

Es ist natürlich immer besser, wenn man nicht alleine ist, sondern zumindest eine kleine Gruppe, aber je größer die Gruppe, desto größer ist der Diskussionsbedarf.

Die Vorbereitungstreffen

Setzt 3 bis 10 Vorbereitungstreffen an – je größer die Gemeinde, desto komplizierter wird es natürlich, ab 100.000 Einwohnern ist es sicher schwer, diese Treffen allein zu organisieren, denn sie sollten dann auch in verschiedene Stadtteilen stattfinden. Für den Kreistag solltet Ihr Vorbereitungstreffen in jedem Wahlbezirk durchführen oder auf gemeinsamen Treffen abfragen, wer aus welchem Wahlbezirk kommt.

Bereitet für die Treffen eine kleine Präsentation vor – entweder mit Technik (was wieder Aufwand bedeutet), oder nur als Redebeitrag. Stoff findet Ihr in den vorherigen Kapiteln ausreichend. Sucht Eich einen Moderator, wenn Ihr es Euch nicht selber zutraut, eine solche Veranstaltung „im Griff“ zu haben – wenigstens für das erste Mal. Achtet darauf, dass es nicht zu laut und zu extrem wird. Reines Bashing der jetzigen Politik ist wenig konstruktiv und schreckt ab, es sind ideologiefreie und vernunftbasierte Alternativen gefragt, die sachlich und konstruktiv vorgetragen werden sollen. Darauf solltet Ihr bestehen und im Zweifelsfalle auch auf Euer Hausrecht hinweisen und Störer aus der Versammlung ausschließen.

Ziel der Veranstaltung ist das Sammeln von Adressen von Menschen, die Interesse an einer solchen Liste haben. Lassen Euch die Adressen, Email-Adressen und Telefonnummern der Anwesenden geben, bereitet dazu eine Liste vor, in der auch angekreuzt werden kann, ob man sich für eine Kandidatur für den Gemeinderat bzw. Kreistag interessiert (bei der Kreistagswahl: in welchem Wahlbezirk man wohnt).

Die Namensfindung

Es lohnt sich, sich über den Namen der Liste Gedanken zu machen. Die Wähler erhalten ja für jede Liste ein eigenes Blatt, auf dem oben der Name der Liste und die Kurzbezeichnung abgedruckt ist und darunter die Namen der Bewerber in der auf der Aufstellungsversammlung festgelegten Reihenfolge. Ein aussagekräftiger Name kann den einen oder anderen Wähler, der vielleicht eh nicht weiß was er wählen soll, aber auch nicht Nichtwähler sein will, bewegen, der Liste oder einzelnen Bewerbern seine Stimme zu geben. Hier gibt es also viel Gestaltungsfreiheit, die dumm wäre nicht zu nutzen. An den Wahlerfolgen der „Tierschutzpartei“ – dort steht auf dem Wahlzettel ja der volle Name: „Partei Mensch Umwelt Tierschutz“ – oder der Partei „Die Partei“ – voller Name: „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ – können auch die aussagekräftigen Parteinamen einen gewissen Anteil haben.

Der Name der Liste sollte immer aus einem langen, ausgeschriebenen Namen bestehen, der auch das Wahlprogramm widerspiegeln kann, und einer Kurzbezeichnung, die nicht unbedingt eine Abkürzung sein muss. Warum also nicht zum Beispiel ein solcher Listenname:

Liste für bürgernahe, ideologiefreie und vernunftgesteuerte Politik in Musterstadt – Bürger für Musterstadt

Der Kommunalwahlbeauftragte

In jeder Gemeinde und in jedem Kreis gibt es in der Verwaltung eine Person, die für die Durchführung der Kommunalwahl zuständig ist. Wenn man Glück hat, hat dieser Kommunalwahlbeauftragte viel Erfahrung, die er gerne teilt – wenn nicht, ist es die Chance, gemeinsam zu lernen. Scheut Euch nicht, den Kommunalwahlbeauftragten anzurufen und mit Fragen zu löchern – dafür ist er da. Und bis jetzt habe ich noch nie gehört, dass die Kommunalwahlbeauftragten nicht hilfsbereit sind, wenn sie mit ehrlichem Interesse angefragt werden. Ihre Aufgabe ist es, Euch zu helfen, dass die Aufstellungsversammlungen sauber ablaufen, dass die Wahlvorschläge ordentlich und vollständig ausgefüllt werden. Auch in eigenem Interesse, denn fehlende oder falsch ausgefüllte Unterlagen bedeuten auch für sie viel Arbeit.

Das finale Vorbereitungstreffen

Habt Ihr genügend Interessenten gesammelt, so dass abzusehen ist, dass eine sinnvolle Anzahl an Interessenten kandidieren wollen, ist es Zeit für das finale Vorbereitungstreffen, zu dem alle bisherigen Interessenten eingeladen werden. Wenn es zeitlich nicht mehr reicht, könnt Ihr das Vorbereitungstreffen auch weglassen, denn es dient eigentlich nur zur Terminfindung für den Termin der Aufstellungsversammlung, denn da sollten alle Kandidaten persönlich anwesend sein, eine Wahl in Abwesenheit ist risikoreich. Weiterhin sollten sich möglichst vorab schon Menschen bereit erklären, z.B. die Versammlungs- oder Wahlleitung und vor allem die Schriftführung zu übernehmen – dies können auch Menschen sein die aus einer anderen Gemeinde oder einem anderen Wahlbezirk kommen.
Ihr könnt den Termin natürlich auch online abstimmen, z.B. über nuudel.

Wenn Ihr eine Kreistagsliste plant, bittet alle Interessenten, sich in Ihrer Gemeinde rechtzeitig eine Wählbarkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen und diese zur Aufstellungsversammlung mitzubringen. Mit dieser bescheinigt die Gemeindeverwaltung, dass gegen die Person keine Ausschlussgründe vom passiven Wahlrecht vorliegen. Sie muss zwingend dem Kreistags-Wahlvorschlag beigefügt werden, es empfiehlt sich, die Vorlage der Wählbarkeitsbescheinigung als Kriterium zu nehmen, dass sich jemand zur Wahl stellen kann. (Wenn eine Wählbarkeitsbescheinigung nicht vorliegt, kann der Gewählte nicht auf die Wahlliste aufgenommen werden, es bleibt also ein Platz leer.) Bei der Gemeinderatswahl ist eine Wählbarkeitsbescheinigung nicht nötig, da die Gemeinde, die den Wahlvorschlag prüft, gleichzeitig die Wählbarkeit überprüfen kann.

Wo soll die Aufstellungsversammlung stattfinden?

Die Aufstellungsversammlung muss nicht öffentlich sein, es ist bei einer nichtmitgliedschaftlichen Wählervereinigung vielleicht auch ganz gut, wenn weder Presse noch andere „interessierte“ Zuschauer oder potentielle Störer davon wissen. Sie kann also auch an einer privaten Adresse oder in einem Unternehmen stattfinden, aber natürlich auch in einem anderen beliebigen Raum.

Wichtig ist, dass genügend Platz vorhanden ist, damit jeder einenen Platz hat, wo er geheim wählen kann, und dass es genügend Platz zum Auszählen etc. gibt.

Konkrete Vorbereitung

Das Ziel

Entscheidend ist, was hinten rauskommt! (Helmut Kohl)

Rauskommen soll:

Eine ordnungsgemäß ausgefüllte, komplette Niederschrift der Aufstellungsversammlung (für den Gemeinderat / für den Kreistag – oder auch auf dem ofiziellen Formular, das aber nicht zwingend ist und das ich hier nicht veröffentlichen darf) mit allen benötigten Unterschriften.

Ein vollständiger Wahlvorschlag mit allen benötigten Unterschriften.

Für jeden Kandidaten auf dem Wahlvorschlag eine Zustimmungserklärung und bei einer Kreistagsliste eine Wählbarkeitsbescheinigung (siehe oben). Da für Kommunalwahlen auch EU-Bürger kandidieren dürfen, die hier keine Wählbarkeitsbescheinigung erhalten können, brauchen diese statt der Wählbarkeitsbescheinigung eine Versicherung an Eides statt, dass sie in ihrem Heimatland wählbar sind. (Auch hier gilt: Sollte sich diese Versicherung als falsch herausstellen, bleibt der Platz auf der Liste leer.)

Einladung

Grundlage einer ordnungsgemäßen Versammlung ist eine ordungsgemäße Einladung. Versendet also, sobald der Termin feststeht, eine offizielle Einladung an alle Interessenten. Dies kann auch per Email erfolgen. In der Einladung soll stehen

– der Zweck der Versammlung (Aufstellungsversammlung für die Liste XXX für die Gemeinderatswahl bzw. für die Kreistagswahl im Kreistags-Wahlbezirk XXX)
– Der Ort und die Zeit der Aufstellungsversammlung

Bittet die Empfänger, ihren Personalausweis mitzubringen um die Wahlberechtigung zu überprüfen. Bei Kandidaten muss der Name auf dem Wahlvorschlag mit dem Namen und der Schreibweise im Personalausweis 100%ig identisch sein.

Bittet weiterhin alle Interessenten, die Zustimmungserklärung schon zu Hause auszufüllen und unterschrieben mitzubringen. Wichtig ist, dass die dort angegebenen Daten mit den Daten im Melderegister (d.h. im Personalausweis) identisch sind.

Ein Hinweis zur Einladung: Es liegt in der Hand des Vorbereitungsteams, wen sie zu der Aufstellungsversammlung einladen. Mit dem Besuch einer Vorabveranstaltung oder der Eintragung in eine Interessentenliste entsteht kein Recht, auch zu der Aufstellungsversammlung eingeladen zu werden. Ihr müsst also nicht alle Menschen einladen, die zu einer Vorabveranstaltung gekommen sind und sich als Interessenten eingetragen haben, sondern könnt vorab auch selektieren – bedenkt aber, dass jeder, der auf der Liste steht, Stimmen bringt, und dass die Liste voll werden soll.

Das Feld „Beruf oder Stand“

In der Zustimmungserklärung, aber auch in dem Wahlvorschlag, ist das Feld „Beruf oder Stand“ auszufüllen. Hier schreibst Du hinein, was dann als Berufsbezeichnung auf dem Wahlzettel steht. Es lohnt sich, hier die optimale Wirkung zu erzielen, ohne natürlich die Unwahrheit zu schreiben, denn dies ist das einzige, was die Wähler über Dich erfahren außer Deinem Namen. So klingt „Maschinenbauingenieur i.R.“ interessanter als „Rentner“, „Kaufmann im Einzelhandel“ besser als „Verkäufer“, „Diplom-Pädagoge“ besser als „Lehrer“ etc.. In der Regel wird nur eine Bezeichnung zugelassen, es liegt aber im Ermessen der Wahlkommission, in begründeten Fällen zwei Bezeichungen zuzulassen, nämlich Beruf und Stand, also z.B. „Anlagenmechaniker, Unternehmer“.

Papierkram

Eine Wahl ist sehr formell und es sollte alles korrekt ablaufen. Ihr braucht also

genügend Wahlzettel. Diese müssen für jeden Wahlgang identisch sein, also gleiche Farbe und gleiche Größe haben. Bereitet also genügend Zettel vor.
Ich habe hier für Euch eine Druckvorlage erstellt, mit der Ihr jeweils 8 Wahlzettel für verschiedene Wahlgänge (hier 1 bis 20) ausdrucken können. Mein Tipp: Überlegt Euch vorher, wie viele Wahlgänge es geben kann (denkt daran, dass es auch Stichwahlen geben kann, dass aber für die höheren Listenplätze auch Gruppenwahlen gemacht werden können …). Druckt die Wahlzettel gemeinsam aus und schneidet diese anschließend, so haben Ihr die Wahlzettel schon in der richtigen Reihenfolge sortiert und können jedem Wahlberechtigten zu Beginn der Versammlung seinen nummerierten Stapel an Wahlzetteln übergeben. Anhand der Einladungsliste wisst Ihr ja auch, wie viele Wahlberechtigte erwartet werden – druckt trotzdem sicherheitshalber einige Wahlzettel mehr aus. Die Druckvorlage kannst Du hier herunterladen. Sollten es mehr als 20 Wahlgäge werden, können Ihr vor Ort mit dieser Druckvorlage noch weitere Wahlzettel herstellen. Ihr braucht dann möglichst ein Papierschneidegerät vor Ort.
Ihr könnt natürlich auch weniger perfektionistisch vorgehen und einfach Blanko-Zettel verteilen …

eine farbige Stimmkarte, die jeder Wahlberechtigte bekommt,die ihn als stimmberechtigt kennzeichnet und die er bei Abstimmungen hochhalten muss bzw. die gezeigt werden muss, falls Wahlzettel nachträglich verteilt werden.

genügend Stifte. Natürlich kann jeder Wahlberechtige seinen eigenen Stift nutzen, im Sinne der Geheimhaltung ist es aber besser, wenn alle Wähler identische Stifte verwenden. Natülich keine Bleistifte, sondern Kugelschreiber mit nicht löschbarer Mine.

mehrere großen, verschließbaren Umschläge, um für jeden Wahlgang die Wahlzettel nachprüfbar aufzubewahren. Falls eine Wahl angefochten werden sollte, kann so eine Prüfung durchgeführt werden.

eine Liste der eingeladenen Personen. Da eine nichtmitgliedschaftliche Wählervereinigung grundsätzlich eine offene Veranstaltung ist und jeder daran aktiv teilnehmen könnte, können so Besucher, die nicht in die Versammlung passen und diese eventuell nur stören wollen, abgewiesen werden. Denn grundsätzlich gilt, dass nur die eingeladenen Personen wahlberechtigt sind, sie können natürlich einvernehmlich auch weiteren Personen das Wahlrecht erteilen, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen, nämlich die gleichen Ziele zu teilen.

ein Flipchart oder eine große Tafel, alternativ einen Beamer mit Leinwand und angeschlossenem PC, um die Namen der Kandidaten für alle sichtbar aufzuschreiben, damit jeder Wahlberechtigte diese auch fehlerfrei auf den Wahlzettel schreiben kann.

Für alle Fälle: mind. 2 Exemplare des Formulares für die Niederschrift, des Wahlvorschlages und genügend Exemplare der Zustimmungserklärung und – falls nichtdeutsche EU-Bürger eingeladen sind, auch der Versicherung an Eides statt – denn die Praxis zeigt, dass der eine oder andere trotz mehrfacher Erinnerung das Formular dann doch nicht ausgefüllt mitbringt. Diese Formulare könnt Ihr entweder selbst ausdrucken oder bei dem Kommunalwahlbeauftragten der Gemeinde bzw. des Kreises kostenfrei anfordern.

Besser digital

Natürlich ist es besser, alles möglichst digital zu machen – so die Technik zuverlässig ist. Optimal ist es, wenn der Schriftführer alle Formulare auf dem PC / Laptop digital ausfüllt und vor Ort ausdrucken kann. Dies erfordert aber, dass sich der Schriftführer die Formulare vorher nicht nur heruntergeladen, sondern sich auch mit ihnen vertraut gemacht hat.

Es empfiehlt sich, vor allem bei größeren Aufstellunsversammlungen, die digitale Protokollierung und Ausfüllung der Formulare zu ermöglichen, denn nicht nur sind lesbare Handschriften immer seltener geworden, sondern es können auch Fehler einfacher korrigiert werden, ohne dass der gesamte Bogen neu ausgefüllt werden muss.

Die Durchführung der Aufstellungsversammlung

Der Tag ist da, es wurde rechtzeitig eingeladen, die Location ist groß genug, der Schriftführer hat alle benötigten Formulare auf dem PC / Laptop, der Drucker funktioniert und hat genügend Tinte / Toner und Papier, der Flipchart steht (vielleicht schreibst Du eine nette Begrüßung drauf, z.B. „die Redemokratisierung von (Musterstadt) beginnt heute!“) … es kann also losgehen.

Am Eingang des Veranstaltungsraumes steht ein Tisch, an dem möglichst derjenige, der anschließend die Versammlung leiten soll, mit der Einladungsliste sitzt, und die Ankommenden mit der Liste vergleicht und nachprüft, ob derjenige auch wahlberechtigt ist, d.h. in der jeweiligen Gemeinde oder – bei Kreistagswahlen – im jeweiligen Wahlkreis seinen ersten Wohnsitz hat. Dazu werden diese Daten anhand des Personalwausweises überprüft. Jeder, der wahlberechtigt ist, bekommt einen Stapel numerierter Wahlzettel überreicht und eine farbige Stimmkarte.

Wenn alle da sind – nach der üblichen akademischen Viertelstunde – eröffnet jemand von der Vorbereitungsgruppe die Versammlung. Wie schon gesagt, der Zweck der Verammlung ist, alle nötigen Formulare ordnungsgemäß ausgefüllt zu haben und mit den nötigen Unterschriften versehen abgeben zu können, vor allem erstmal entweder das offizielle Formular Niederschrift der Aufstellungsversammlung bzw. vereinfachte Vorlage für die Gemeinderatswahl / vereinfachte Vorlage für die Kreistagswahl.

Als erstes wird der Versammlungsleiter bestimmt, der dann durch die Versammlung führt. Dies kann förmlich per Wahl oder durch Akklamation geschehen. Da der Versammlungsleiter die Stimmberechtigung der Teilnehmer überprüfen muss, ist es sinnvoll, dass derjenige gewählt wird, der die sie am Eingang schon überprüft hat, ansonsten muss der Gewählte eine weitere Prüfung vornehmen und sicherstellen, dass alle Teilnehmer, die Stimmzettel erhalten haben oder erhalten werden, wirklich stimmberechtigt sind, d.h. in der Gemeinde oder dem Wahlkreis ihren Erstwohnsitz haben.

Wenn der Wahlleiter nicht auch den PC bedient und Schriftführer ist, sollte auch der Schriftführer, der am PC sitzt, per Akklamation bestätigt werden.

Jetzt ist die letzte Möglichkeit, den Namen der Liste festzulegen, wie er dann als Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel erscheint (siehe oben), denn der Name der Liste wird als erstes aufgeführt.

Das folgende ist selbsterklärend:

Es muss eingetragen werden für welche Gemeinde bzw. für welchen Wahlkreis des Landkreises die Aufstellungsversammlung erfolgt.

Anschließend geht es um die ordnungsgemäße Einberufung der Wahlversammlung. Auch dies ist weitestgehend selbsterklärend. Da es in einer nichtmitgliedschaftlichen Wählervereinigung ja keine „Stelle“ gibt (wie z.B. ein Ortsverband einer Partei), müssen hier die Namen der Initiatoren eingefügt werden, die die Einladung zu der Wahlversammlung versendet haben bzw. die im Absender der Email (wahrscheinlich wird ja per Mail eingeladen) genannt wurden, dann das Datum, an dem die Einladung versendet wurde, und das Datum und der Ort, an dem die Versammlung stattfindet:

Anschließend muss mitgeteilt werden, wie viele wahlberechtigte (also in der Gemeinde bzw. dem Wahlbezirk ihren Erstwohnsitz habende) Teilnehmer („Anhänger/innen“) erschienen sind.

Dann muss über die Wahlmodalitäten entschieden werden, da eine nichtmitgliedschaftliche Wählervereinigung ja keine Satzung hat, aus der sich ergibt wie gewählt werden muss. Interessanterweise muss die Art der Abstimmung nicht protokolliert werden, es muss nur dokumentiert werden welche Listenplätze mit Einzelwahl (für die ersten Listenplätze) und Gruppenwahl (für die weiteren Listenplätze) gewählt werden.

Es empfiehlt sich der folgende Wahlmodus für die Einzelwahl:

  • Es kann immer mit Ja (Name), Nein oder Enthaltung gestimmt werden.
  • Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhält, d.h. Enthaltungen und Nein-Stimmen werden mitgezählt.
  • Gibt es keine absolute Mehrheit im ersten Wahlgang, erfolgt eine Stichwahl, in der die relative Mehrheit ausreicht.

Es empfiehlt sich der folgende Wahlmodus für die Gruppenwahl:

Jeder Stimmberechtigte kann maximal so viele Namen auf den Wahlzettel schreiben, wie Listenplätze zu vergeben sind. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Innerhalb der in der Gruppenwahl Gewählten werden die Listenplätze nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen verteilt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Namen zu wählenden Bewerber werden immer auf die Flipchart geschrieben, damit die Stimmberechtigten die Namen richtig schreiben können.

Sind alle Listenplätze gewählt oder keine Bewerber mehr da, verkündet der Wahlleiter das gesamte Wahlergebnis und fragt, ob es Einsprüche gegen das Wahlergebnis gibt.

Anschließend müssen zwei Vertrauensleute bestimmt werden. Dies kann per Akklamation geschehen. Vertrauensleute sind die Ansprechpartner der Wahlkommission, falls Korrekturen erforderlich sind, sie werden auch zur öfentlichen Bekanntgabe der Wahllisten eingeladen. Es sollten also möglichst diejenigen bestimmt werden, die die Organisation im Griff haben.

Schlussendlich müssen – neben dem Wahlleiter – noch zwei stimmberechtigte Teilnehmer die Niederschrift und den Wahlvorschlag unterzeichnen. Diese müssen auch noch bestimmt werden – auch dies kann per Akklamation geschehen.

Damit ist die eigentliche Wahl beendet, aber:

Wichtig: Die ordentliche Dokumentation

Wenn die Wahl vorbei ist, beginnt die Dokumentationsarbeit, erst wenn alle Formulare ausgefüllt und unterschrieben sind und das obligatorische Gruppenfoto für den Wahlkampf gemacht ist, dürfen die Gewählten nach Hause gehen:

Jeder Gewählte muss sofort seine Zustimmungserklärung unterschrieben abgeben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Namen exakt so geschrieben sind, wie sie im Personalausweis stehen. Die Abgabe der Zustimmungserklärung macht die Wahl unwiderruflich, d.h. der Gewählte kann seine Zustimmung nicht mehr zurückziehen. So wird auch sichergestellt, dass nicht später Lücken in der Liste entstehen, wenn sich ein Bewerber es doch noch anders überlegt.

Anhand des Wahlergebnisses muss der eigentliche Wahlvorschlag erstellt und unterschrieben werden. Dabei ist zu beachten:

Die Aufzählung der Anlagen kann teilweise noch offen gelassen und nachträglich ergänzt werden, insbesondere die Anzahl der Unterstützungsunterschriften. Es ist sinnvoll, den Wahlvorschlag vorab ohne Unterstützungsunterschriften einzureichen, damit die Wahlbeauftragten eventuelle Fehler umgehend zurückmelden können.

Unterschrieben werden muss der Wahlvorschlag (im offiziellen Formular unter Punkt 6.2) von dem Wahlleiter und den beiden Unterzeichnern der Niederschrift der Versammlung.

Weiteres Vorgehen

Ist der Wahlvorschlag soweit ausgefüllt, sollte das folgende „Paket“ schnellstmöglich beim zuständigen Kommunalwahlleiter abgegeben werden:

  • Die unterschriebene Niederschrift der Aufstellungsversammlung
  • Der bis auf die Anzahl der Unterstützungsunterschriften ausgefüllte und unterschriebene Wahlvorschlag
  • Alle Zustimmungserklärungen der auf dem Wahlvorschlage aufgeführten Bewerber
  • Bei Unionsbürgern: die Wählbarkeitsbescheinigung
  • Bei einem Wahlkreis für Kreistagswahlen: Die Wählberkeitsbescheinigungen aller Bewerber, es sei denn, es handelt sich um einen Wahlkreis, der identisch mit einer Gemeinde ist, so dass die Gemeinde eine Sammel-Wählbarkeitsbescheinigung für die Bewerber ausstellen kann, die ihren Erstwohnsitz in dieser Gemeinde / Wahlkreis haben.

Wichtig: Bei einer Kreistagswahl muss für jeden Wahlkreis ein solches „Paket“ abgegeben werden! Auch dies sollte schnellstmöglich geschehen, je früher die Kommunalwahlbeauftragten die Unterlagen erhalten, desto früher können sie diese prüfen und eventuellen Korrekturbedarf melden. Also nicht warten, bis alle Wahlkreise fertig gewählt haben …

Sobald die Niederschrift der Aufstellungsversammlung eingereicht wurde, bekommt Ihr vom Kommunalwahlbeauftragten das Formblatt für das Sammeln der Unterstützungsunterschriften. (siehe oben)

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